| Fenstermasse: |
Feinmasse werden vor Ort durch
Firma RUF Fensterbau entnommen.
RUF Fensterbau haftet für deren Richtigkeit.
Die Öffnungsarten sind in der Auftragsbestätigung enthalten und
bindend. |
| Demontage: |
Infolge schlechter Bausubstanz
können für eventuelle Beschädigungen an Verkleidungen, Plättli etc.
keine Kosten geltend gemacht werden.
Damit eingeschlossen auch deren
Nachfolgearbeiten. |
| Reinigung: |
Räume werden von den
Montagegruppen besenrein verlassen. Für die Endreinigung ist die
Bauherrschaft zuständig. |
| Garantie: |
2 Jahre für offene / 5 Jahre für
verdeckte Mängel Norm SIA 118 |
| Zahlungen: |
90% entsprechend dem
Arbeitsfortschritt.
100% innert 30 Tagen nach Rechnungstellung. |
|
Akonto-Zahlungen: |
Bei Auftragssummen ab 5000 CHF
werden Akontozahlungen fällig:
- 1/3 bei Produktionsbeginn,
Restzahlung 30 Tage nach Rechnungsstellung oder
- 2/3 bei Montagebeginn,
Restzahlung 30 Tage nach Rechnungstellung |
| Eigentum: |
Die Fenster/Jalousien (Ware)
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma RUF
Fensterbau |